Franken in Liechtenstein

«Die ausschliesslich gesetzliche Währung ist der Schweizerfranken als Liechtensteiner Franken. Als gesetzliches Zahlungsmittel gelten diejenigen Münzen, Banknoten und andern Zahlungsmittel, welche in der Schweiz jeweils als gesetzliche Zahlungsmittel anerkannt sind», gab das «Liechtensteiner Volksblatt» am 3. Mai 1924 bekannt: Nach Jahren der Hyperinflation wandte sich das Fürstentum Liechtenstein von der österreichischen Krone ab und führte per Gesetz die Schweizer Landeswährung ein. Mein neuer Text im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums und auf Radio SRF 2 Kultur.


«Liechtensteiner Volksblatt», 3. Mai 1924, Seite 2. (Bild: Liechtensteinische Landesbibliothek)


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