Der Link als Tatwerkzeug?

Wer im Web Inhalte veröffentlicht, deren Rechte bei anderen Urhebern liegen, verstösst gegen das Gesetz. Wie ist das aber, wenn ich einen Link auf eine Seite setze, auf der sich ein urheberrechtlich geschütztes Musikvideo befindet? Mache ich mich damit strafbar? Kommt es darauf an, wie ich die fremden Inhalte verlinke? Die AIPPI, die Internationale Vereinigung zum Schutz des geistigen Eigentums, verjeint – und versucht in einer Resolution (pdf), zwischen Linking und Deep Linking, Framing und Embedding zu differenzieren.

Auf Einladung der Schweizer Sektion der AIPPI diskutieren im Zürcher Technopark Matthias Gottschalk, Patentanwalts- und Rechtsanwalts-GmbH, Zürich, Catherine Mettraux Kauthen, Rechtsdienst der SRG-SSR, Bern, und ich darüber, wie das Recht mit Fragen zum geistigen Eigentum im Web umgehen sollte. Und darüber, dass der Gesetzgeber der Multimediarealität um Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinterherhinkt.


Link: Illustration aus «Nerdcore»


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